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NEWS CORONA

Der ADRK informiert

Aktuelle Informationen zur Corona Situation am 07. Mai 2020
Bei der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020 wurde unter
TOP 2  Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie u. a. in Punkt 10 beschlossen:

Der  Sport-  und   Trainingsbetrieb  im  Breiten-  und  Freizeitsport  unter  freiem   Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.

Ein konkretes Datum wurde nicht vereinbart. Während die Regelung in vielen Bundesländern bereits gilt, scheinen wohl Baden-Württemberg und Bayern mit dem 11. Mai das Schlusslicht zu bilden. Sicherheitshalber sollte auf der Homepage der Länder nachgeschaut oder bei den örtlichen Behörden nachgefragt werden.
Zur näheren Erläuterung dieser Bedingungen sei hier stellvertretend auf die "Antworten auf häufig gestellte Fragen rund ums Sporttreiben des Landes Niedersachsen" und die dort angesprochenen "Die zehn Leitplanken des DOSB" (Deutschen Olympischen Sportbund) verwiesen.
Danach ist unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sportliche Betätigung im Freien möglich, aber "jegliche Zuschauerveranstaltungen in den Vereinen untersagt. Nicht gestattet sind zunächst auch sportliche Wettbewerbe."
Damit bleibt erst einmal abzuwarten, ab wann auf den Hundeplätzen auch wieder Prüfungen oder gar Ausstellungen durchgeführt werden können.
Kategorie: Gesamtvorstand
Für Brandenburg

Vereinssport erlaubt, aber ohne Wettkämpfe und Körperkontakt
Ab dem 15. Mai ist das Training in Sportvereinen ohne Wettkämpfe wieder erlaubt - möglichst ohne Körperkontakt.
Außerdem können Außensportanlagen wieder starten, wie Bootsverleihe oder der Flugsport.
Von der Wettkampfregelung ist die Bundesliga ausgenommen. Diese darf mit Geisterspielen ohne Zuschauern in den Stadien bereits starten. Zeitnah will die Landesregierung auch Wettkämpfe für den Amateursport erlauben. Diesen dürfe nicht der Spaß genommen werden, sagte Woidke.

Sport
Erlaubt: Sport und ein anschließendes Verweilen im Freien sind möglich, sofern die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden.
Bundesligateams sowie Profisportlerinnen und -sportler können beim zuständigen Gesundheitsamt eine Sondergenehmigung einholen.
Spiele der Fußball-Bundesligisten dürfen bereits ohne Zuschauer stattfinden.
Nicht erlaubt: Sport auf Außenanlagen ist derzeit nicht gestattet.
Das soll sich ab 15. Mai ändern. Dann darf auch der Boots- und Flugsport wieder aufgenommen werden. Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder bleiben geschlossen, sollen aber auf absehbare Zeit öffnen dürfen, sobald ein Konzept vorliegt. Mannschaftssport ist ebenfalls bis zum 15. Mai untersagt, sofern man keinen Profisport betreibt.
Dann sollen Sportvereine beispielsweise Wettkämpfe veranstalten dürfen, solange Körperkontakt vermieden werden kann.

Für Berlin

Sport
Erlaubt: Sport auf Außenanlagen ist allein oder innerhalb zweier Haushaltsgemeinschaften erlaubt. Ebenso darf mit Tieren trainiert werden.
Nicht erlaubt: Im Freien installierte Sportgeräte dürfen nicht benutzt werden. Fitnessstudios, Saunen und Schwimmbäder bleiben geschlossen, sollen aber auf absehbare Zeit öffnen dürfen, sobald ein Konzept vorliegt. Eine Mannschaftsbildung ist auch im Freien noch untersagt, sofern man kein Profisportler ist.
Allerdings dürfen Sportvereine ihre Tätigkeiten zum 15. Mai in kleinen Gruppen wieder aufnehmen.
 
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